CDU Stadtverband Rheda-Wiedenbrück

Pressekonferenz des CDU Wahlteams

Im Vorfeld der Aufstellungsversammlung für die Kommunalwahl stellte sich das CDU Wahlkampfteam den Fragen der Presse.
Die Aufstellungsversammlung findet am Samstag, 07.03.2020 um 10.30 Uhr in der Stadthalle statt.

Bildquelle: Bildquelle: "Die Glocke"

Die Zeiten, in denen Rheda-Wiedenbrücker CDU-Mitglieder sowohl dem Stadtrat als auch dem Kreistag angehören konnten, sollen der Vergangenheit angehören. Zu diesem Grundsatzbeschluss habe sich der Stadtverbandsvorstand im Vorfeld der Kandidatenaufstellung durchgerungen, erklärt Henrika Küppers. Die Entscheidung betrifft auch die Stadtverbandschefin selbst: Die 58-Jährige wird im September nur noch für den Kreistag kandidieren, aber nicht mehr für den Rat. Auch die stellvertretende Bürgermeisterin Elisabeth Witte musste sich für eine Aufgabe entscheiden: Sie will ebenfalls im Kreistag weitermachen.

Heinz-Georg Großerohde wechselt vom Rat in den Kreistag. Gar nicht mehr antreten wird der langjährige Ratsherr und stellvertretende Bürgermeister Norbert Flaskamp – aus Altersgründen, wie Fraktionschef Uwe Henkenjohann sagt. Die Entscheidung, auf Doppelmandate zu verzichten, habe man vor allem deshalb getroffen, um den „erfreulicherweise zahlreich vorhandenen Nachwuchskräften“ die Chance auf einen Ratssitz zu ermöglichen, betont Henrika Küppers. „Vertrauen haben und die jungen Leute machen lassen“, laute das Motto. Das funktioniere aber nicht ohne die Bereitschaft der älteren Generation, sich von Aufgaben und Funktionen zu trennen.

Mit Stefan Schlepphorst, Patrick Kosel und Hendrik Hemke (alle 24) schickt die CDU im Stadtteil Rheda drei junge Leute in den Ratswahlkampf, die allesamt aus Wiedenbrück stammen. Ob das in Teilen der Partei kritisch gesehen werde, beantwortet Henkenjohann so: „Das alte Stadtteildenken haben wir überwunden. Wir verstehen Rheda-Wiedenbrück als Einheit. Und es geht uns weniger um Personen, sondern vor allem um die Sache.“ Verabschiedet hat sich die Partei von der umstrittenen 70er-Regelung, die es formell laut Küppers ohnehin nie gegeben habe. Das bedeutet: Auch wer älter als 70 Jahre ist, darf sich um ein Mandat in Stadtrat oder Kreistag bewerben. Beim Urnengang 2014 wurde noch auf die Einhaltung der Altersgrenze Wert gelegt.

Quelle: "Die Glocke"